Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Rudler & Rocks GmbH, Bergwinkelsweg 23, 31171 Nordstemmen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der cloudbasierten ERP-Software „Eazy-ERP" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Eazy-ERP als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der Verwaltung von Multichannel-Handelsgeschäften, einschließlich Lagerverwaltung, Auftragsmanagement, Artikelverwaltung, Marketplace-Integrationen und weiterer ERP-Funktionen.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters unter eazy-erp.de/preise.

§ 3 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

  • Bereitstellung der Software über eine verschlüsselte Internetverbindung (HTTPS)
  • Speicherung der Kundendaten auf Servern in Deutschland
  • Regelmäßige Backups der Kundendaten
  • Wartung und Updates der Software
  • Technischen Support per E-Mail

Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht aufeazy-erp.de/preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach gewähltem Abrechnungszeitraum. Bei jährlicher Zahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt gemäß der aktuellen Preisübersicht.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ 5 Kostenloser Testzeitraum

Der Anbieter gewährt dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen ab Registrierung. Während des Testzeitraums stehen alle Funktionen der Software uneingeschränkt zur Verfügung. Eine Angabe von Zahlungsinformationen ist für den Testzeitraum nicht erforderlich.

Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Zugang gesperrt, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Plan gewählt hat. Die Kundendaten werden nach weiteren 30 Tagen gelöscht, sofern kein Vertrag zustande kommt.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Danach werden die Kundendaten unwiderruflich gelöscht.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen
  • die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen
  • keine Inhalte zu speichern oder zu übermitteln, die gegen geltendes Recht verstoßen
  • regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, soweit dies technisch möglich ist
  • den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle zu informieren

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jährlichen Vertragswert begrenzt.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details entnehmen Sie unsererDatenschutzerklärung.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden.

§ 11 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen des Schweigens hin.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: April 2026